Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum zur Berufsausbildung
Berufsausbildung © colourbox
Wenn Sie in Deutschland eine duale Berufsausbildung absolvieren wollen, finden Sie hier die Informationen zum Visum für Auszubildende.
Allgemeine Informationen
Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse besitzen.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie bei Make it in Germany.
Vorzulegende Unterlagen
Für Ihren Visumantrag werden grundsätzlich die Unterlagen benötigt, die im Nachfolgenden aufgelistet sind. Im Auslandsportal wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
In einem selbst verfassten Schreiben sollten Sie darstellen, warum Sie eine Ausbildung in dem angegebenen Beruf absolvieren möchten. Beschreiben Sie auch, wie diese Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt und welche Zukunftspläne Sie nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung haben.
Schulabschluss, ggf. zusätzliche Nachweise über bisherige Berufsausbildung oder Studium
Bitte laden Sie alle Ihren Ausbildungsvertrag, Ihre Eintragungsbestätigung und ebenfalls die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zusammen im Auslandsportal unter „Ausbildungsvertrag und Eintragungsbestätigung“ hoch, auch wenn dies vom Auslandsportal so nicht abgefragt wird. Die spätere Bearbeitung Ihres Antrages kann auf diese Weise beschleunigt werden, wenn diese Dokumente gesammelt unter einem Punkt im Auslandsportal hochgeladen wurden.
1. Ausbildungsvertrag:
Ausbildungsvertrag mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Der Vertrag muss unterschrieben von allen Parteien zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vertrag sollte vom Ausbildungsbetrieb gestempelt sein. Ist der Ausbildungsvertrag digital unterschrieben, ist dies auch ausreichend.
Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt wurde, muss der Stempelabdruck leserlich sein.
2. Eintragungsbestätigung:
Als Nachweis muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- Berufsschulvertrag
- Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule
- Anmeldebestätigung bei der Berufsschule
- Eintragungsbestätigung der IHK bzw. HWK
Wenn Schulgeld zu zahlen ist, müssen Angaben über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten enthalten sein.
Ausnahme: Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt und unterzeichnet wurde, muss kein zusätzlicher Nachweis vorgelegt werden.
3. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis:
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss von dem Ausbildungsbetrieb vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Auf der Erklärung muss unbedingt die Betriebsnummer angegeben sein.
Ihnen müssen während Ihrer Ausbildung mindestens 1048 € brutto monatlich zur Verfügung stehen. Wenn Ihr Gehalt laut Ausbildungsvertrag unter diesem Betrag liegt, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend eigene Mittel haben, um die Differenz auszugleichen. Der Nachweis kann durch ein Sperrkonto, im Einzelfall auch durch eine förmliche Verpflichtungserklärung erbracht werden.
Wenn Ihnen eine kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, wird dies bei der Prüfung angerechnet.
Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen.
Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:
Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Ausnahme: Wenn der Ausbildung ein Sprachkurs in Deutschland vorgeschaltet ist, sind Kenntnisse auf einem niedrigeren Niveau ausreichend. In diesem Fall müssen Sie neben dem Sprachzertifikat Ihres aktuellen Niveaus Nachweise zu Ihrem Sprachkurs vorlegen.
Ist ein vorgeschalteter Sprachkurs Teil der Ausbildung, legen Sie dazu bitte eine Bestätigung vor. Daraus muss die Dauer des Sprachkurses hervorgehen, die Anzahl der Wochenstunden, um welche Art von Sprachkurs es sich handelt (allgemein oder berufsbezogen) und welches Zielniveau erreicht werden soll.
Wenn dies nicht schon aus dem Arbeitsvertrag oder Ausbildungsplan hervorgeht, legen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Ausbildungsbetriebs vor, dass der Sprachkurs als Teil der Ausbildung vorgesehen ist.
-
Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt
ODER
- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.
ODER
- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt
Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?
o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall
o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden
o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein
o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung
o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)
Wenn Sie möchten, dass Ihr Visum eine Woche vor Ihrem Ausbildungsbeginn bereits gültig sein soll, muss dieser Zeitraum von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt sein.
Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.
Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.
Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss unter Umständen eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Bitte kontaktieren Sie vor der Beantragung die Auslandsvertretung für nähere Informationen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Auslandsportal. Bitte laden Sie die geforderten Dokumente in das Auslandsportal hoch und reichen Sie Ihren Visumantrag digital bei VFS ein. Zusätzlich müssen Sie eine Bestätigung zur Zahlung der VFS Servicegebühr hochladen. Nachdem Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, werden Sie zur VFS Webseite zur Zahlung der Servicegebühr weitergeleitet. VFS hat ebenfalls eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Auslandsportal erstellt.
Durch das Auslandsportal erhalten Sie vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Nach erfolgreicher Vorprüfung können Sie einen Termin bei VFS zur Abgabe der originalen Unterlagen und Biometrieabnahme buchen. Darüber werden Sie automatisch im Auslandsportal informiert und über das Auslandsportal an die entsprechenden Terminbuchungswebseiten weitergeleitet.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob eine Einreise wenige Tage vor Ausbildungsbeginn gewünscht ist. Je nach Einzelfall können Visa meist bis zu max. einer Woche vor Ausbildungsbeginn bereits gütig sein, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland einzugewöhnen. Bitte beachten Sie hierzu aber insbesondere die Hinweise unter „Krankenversicherung“. Bitte geben Sie gleich im Auslandsportal im VIDEX Antragsformular das gewünschte Einreisedatum bis max. eine Woche vor Ausbildungsbeginn an. Nachträgliche Änderungen der Visumgültigkeit nach Aushändigung des Visums sind nicht möglich.
Die Firma VFS Global hat nach erfolgreichem Abschluss eines in Berlin geführten regionalen Vergabeverfahrens für Südostasien/Ostasien am 15.06.2018 die Dienstleistungskonzession für die Auslagerung der Visumantragsannahme u.a. an den beiden deutschen Auslandsvertretungen Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam erhalten.
Für Vietnam wurde die Einrichtung von drei Visa-Annahmezentren, in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang, beschlossen.
Die Firma VFS Global arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit verschiedenen anderen Schengen-Mitgliedstaaten, u.a. Finnland, Österreich und Belgien, in Vietnam zusammen und übernimmt für diese Staaten die Visumantragsannahme. VFS Global ist damit ein etablierter, professioneller und erfahrener Partner auch für Deutschland.
Zunächst einmal ist der gesamte Prozess der Annahme, Weiterleitung der Anträge an die Auslandsvertretung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen umfasst, also übernimmt der externe Dienstleister:
- allgemeine Informationserteilung;
- Terminvergabe zur Antragstellung;
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen;
- Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX;
- Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos);
- Gebührenannahme;
- Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung;
- Passrückgabe.
Darüber hinaus kann der externe Dienstleister je nach Erfordernis der jeweiligen Auslandsvertretung weitere freiwillige, aber kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten (z.B. Fotokopien, Übersetzungsservice, Premium- und VIP-Services).
- Keine Wartezeiten! VFS Global ist vertraglich verpflichtet, jedem Antragsteller innerhalb von zwei Tagen einen Termin anzubieten. Die Wartezeit bis zur Antragstellung beträgt deshalb auch maximal zwei Tage. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer sog. „Walk-in-Antragstellung“ gegeben, das heißt, dass auch ohne Termin eine Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Visa-Annahmezentrums von VFS Global erfolgen kann. Hier kann es dann zu geringfügigen Wartezeiten im Annahmezentrum selbst kommen, bis der nächste freie VFS-Mitarbeiter für Walk-in-Kunden verfügbar ist. Vorab gebuchte Termine haben dabei immer Vorrang vor der Bedienung von Walk-in-Kunden.
- Verbesserter Kundenservice! VFS Global bietet einen umfassenden Rundum-Service für Visumantragsteller, der in der Form den deutschen Auslandsvertretungen aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. VFS Global berät interessierte Antragsteller durch telefonische Hotline und per E-Mail jeweils auf Englisch und Vietnamesisch sowie umfassend auf der eigens eingerichteten Website. Zudem gibt es verschiedene Service-Leistungen, siehe unten.
Schritt 1: Informieren Sie sich auf der Website von VFS Global über die verschiedenen Visumkategorien und die jeweils einschlägigen Visumbestimmungen. Bei Fragen können Sie sich an den Kundenservice von VFS Global wenden (per Telefonhotline: 0084 28 3521 2002 auf Englisch und Vietnamesisch oder per E-Mail).
Schritt 2: Buchen Sie sich einen Termin zur Antragsannahme in einem der VFS-Annahmezentren in Vietnam – unabhängig von Ihrem Wohnort in Vietnam.
Schritt 3: Erscheinen Sie pünktlich (Kulanz von +15 Minuten maximal!) zu Ihrem Termin im VFS-Annahmezentrum mit allen notwendigen Antragsunterlagen, die Sie in Schritt 1 ermittelt haben. Nach Eintreffen im Visum-Annahmezentrum wird zunächst Ihr Antrag von einem VFS-Mitarbeiter erfasst. Die Erfassung beinhaltet die Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen sowie die Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX. Danach werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Anschließend muss jeder Antragsteller die VFS-Service-Gebühr sowie zusätzlich die einschlägige Visumgebühr, jeweils zahlbar in VND zum am Tag der Zahlung gültigen Wechselkurs (Möglichkeit von Bar-Zahlung oder Unbar-Zahlung), für den Antrag entrichten.
Daneben können Sie zusätzliche von VFS Global angebotene Service-Leistungen, die Sie bei Ihrer Visumantragstellung unterstützen, gesondert buchen. Es handelt sich hierbei um freiwillige und damit kostenpflichtige Service-Leistungen, die nicht in der regulären oben genannten Service-Gebühr von VFS Global enthalten sind.
Schritt 4: Ihre Antragsunterlagen werden von VFS Global am Tag nach Ihrer Antragstellung an die zuständige Auslandsvertretung (entweder Botschaft Hanoi oder Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt) zur Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Antrags über die VFS-Website nachverfolgen. Die Bearbeitung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann bis zu 15 Kalendertage betragen.
Schritt 5: Das Ergebnis Ihres Visumantrags (Visumerteilung oder Ablehnung) wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Reisepass und ggfs. eingereichten Originalunterlagen durch die Auslandsvertretung zurück an das VFS-Annahmezentrum geschickt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie werden von VFS Global informiert, sobald Sie das Ergebnis dort abholen können. Das Ergebnis wird Ihnen alternativ von VFS Global direkt postalisch zugesandt, sofern Sie die Zusatz-Serviceleistung der Zustellung per Kurierdienst gebucht haben.
Schritt 6:
Wenn Sie Ihr Visum erhalten haben, überprüfen Sie bitte unverzüglich, ob Ihr Visum korrekt ausgestellt wurde. Insbesondere die richtige Schreibweise Ihres vollständigen Namens, aber auch Ihre Passnummer, ferner die Gültigkeitsdauer des Visums und der Reisezweck.
Hinweis: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher immer einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) bei Einreise mit sich führen.
Wenn Ihr Visum abgelehnt wurde, finden Sie alle weiteren Informationen im Ablehnungsbescheid.
Am Entscheidungsprozess in Bezug auf eingereichte Visumanträge ändert sich durch die Antragsannahme bei VFS nichts. Die Entscheidung über einen Visumantrag (Visumerteilung oder Ablehnung) ist eine hoheitliche Aufgabe und wird – wie bisher – ausschließlich von den entsandten Visumentscheidern an der Auslandsvertretung getroffen. Die bei VFS Global abgegebenen Anträge werden für die weitere Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag umgehend nach Antragstellung an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung weitergeleitet.
Die Servicegebühr von VFS Global ist vom Visumantragsteller selbst zu bezahlen.
Allgemein von der Service-Gebühr umfasste Leistungen (einschlägig für alle Anträge) finden Sie unter Punkt 2.
Den derzeit geltenden allgemeinen Gebühren-Satz sowie Informationen zu kostenpflichtigen, freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Erstellung biometrischer Fotos, Ausfüllhilfe für Antragsformulare, Pass-Rücksendung, Premium-Service, usw.) finden Sie auf der Webseite von VFS Global.
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn Ihre Entscheidung an das Visumantragszentrum zurückgesendet wurde.
Sie können den Status Ihres Visumantrags auch online tracken. Verwenden Sie die Referenznummer, die auf der vom Visumantragszentrum ausgestellten Rechnung/Quittung angegeben ist, zusammen mit Ihrem Nachnamen, um auf diesen Service zuzugreifen.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (bei Minderjährigen 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong.
Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. sechs Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.