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Visum zur Berufsausbildung

Berufsausbildung

Berufsausbildung, © colourbox

Artikel

Wenn Sie in Deutschland eine duale Berufsausbildung absolvieren wollen, finden Sie hier die Informationen zum Visum für Auszubildende.

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse besitzen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf der Website

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z.B. die Eltern).

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache

In einem selbst verfassten Schreiben sollten Sie darstellen, warum Sie eine Ausbildung in dem angegebenen Beruf absolvieren möchten. Beschreiben Sie auch, wie diese Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt und welche Zukunftspläne Sie nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung haben.

Schulabschluss, ggf. zusätzliche Nachweise über bisherige Berufsausbildung oder Studium

Ausbildungsvertrag mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, inklusive Ausbildungsplan. Der Vertrag muss unterschrieben von allen Parteien zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vertrag sollte vom Ausbildungsbetrieb gestempelt sein.

Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt wurde, muss der Stempelabdruck leserlich sein.

Als Nachweis muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Berufsschulvertrag
  • Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule
  • Anmeldebestätigung bei der Berufsschule
  • Eintragungsbestätigung der IHK bzw. HWK

Wenn Schulgeld zu zahlen ist, müssen Angaben über die Höhe und die Zahlungsmodalitäten enthalten sein.

Ausnahme: Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt und unterzeichnet wurde, muss kein zusätzlicher Nachweis vorgelegt werden.

Der Vordruck (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Ausbildungsbetrieb vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Auf der Erklärung muss unbedingt die Betriebsnummer angegeben sein.

Ihnen müssen während Ihrer Ausbildung mindestens 927 € brutto monatlich zur Verfügung stehen. Wenn Ihr Gehalt laut Ausbildungsvertrag unter diesem Betrag liegt, müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend eigene Mittel haben, um die Differenz auszugleichen. Der Nachweis kann durch ein Sperrkonto, im Einzelfall auch durch eine förmliche Verpflichtungserklärung erbracht werden. Nähere Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie hier (Link zum Artikel Finanzierungsnachweise).

Wenn Ihnen eine kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, wird dies bei der Prüfung angerechnet.

Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen.

Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:

Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.

  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

Ausnahme: Wenn der Ausbildung ein Sprachkurs in Deutschland vorgeschaltet ist, sind Kenntnisse auf einem niedrigeren Niveau ausreichend. In diesem Fall müssen Sie neben dem Sprachzertifikat Ihres aktuellen Niveaus Nachweise zu Ihrem Sprachkurs vorlegen.

Ist ein vorgeschalteter Sprachkurs Teil Ausbildung, legen Sie dazu bitte eine Bestätigung vor. Daus muss die Dauer des Sprachkurses hervorgehen, die Anzahl der Wochenstunden, um welche Art von Sprachkurs es sich handelt (allgemein oder berufsbezogen) und welches Zielniveau erreicht werden soll.

Wenn dies nicht schon aus dem Arbeitsvertrag oder Ausbildungsplan hervorgeht, legen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Ausbildungsbetriebs vor, dass der Sprachkurs als Teil der Ausbildung vorgesehen ist.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.

Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss unter Umständen eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Bitte kontaktieren Sie vor der Beantragung die Auslandsvertretung für nähere Informationen.

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (bei Minderjährigen unter 18 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong.

Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier: Link

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.


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