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Visum für eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung

IT-Spezialisten bei der Arbeit

Arbeiten, © colourbox

Artikel

Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist. Falls Sie als Fachkraft gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig.

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

1. Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)

2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel)

Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

3. Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)

4. Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf

Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit

5. Hochschulabschluss

Ob Sie einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen - die Ausdrucke zum Abschluss und zur Hochschule müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diese zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) anerkennen lassen.

6. Konkretes Arbeitsplatzangebot

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen

Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

7. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original

Das Formular muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden.

8. ggf. Berufsausübungserlaubnis

Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. Reglementierte Berufe) ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen.

9. ggf. Sprachnachweis

In folgenden Fällen müssen Deutsch-Kenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachgewiesen werden:

- bei reglementierten Berufen (siehe 8.). welchen Nachweis Sie benötigen, erfahren Sie ebenfalls unter www.anerkennung-in-deutschland.de

- bei IT-Spezialisten ohne akademische Ausbildung: Deutsch-Kenntnisse auf Niveau B1

Der Nachweis muss durch ein anerkanntes Sprachzertifikat erfolgen.

Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle anderen Fälle nicht verpflichtend, erhöhen aber die Plausibilität des Visumantrags.

10. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

(Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde (bzw. beim beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG. Ist darauf eine AZR-Nummer angegeben, braucht die Vorabzustimmung nur in Kopie vorgelegt werden.)

Bitte beachten Sie: Bei Fachkräften ab 44 Jahren muss unter Umständen eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Bitte kontaktieren Sie vor der Beantragung die Auslandsvertretung für nähere Informationen.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam behalten sich das Recht vor, weitere, über die o.g. Liste hinausgehende Unterlagen oder Informationen bei Bedarf nachzufordern.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.


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