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Visum für eine Fachkraft mit akademischer oder nicht-akademischer Ausbildung/ Unternehmensinterner Transfer (ICT) und internationaler Personalaustausch

Arbeiten, © colourbox
Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für die Kategorien Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, ICT und Fachkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung an VFS Global ausgelagert wurden.
Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von VFS Global, den Standorten der Visa-Annahmezentren sowie zur Terminvergabe finden Sie in englischer und vietnamesischer Sprache auf der Website von VFS Global unter nachfolgendem Link
Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:
Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.
Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
1. Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)
2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel)
Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
3. Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)
4. Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf
Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit
5. a) für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Hochschulabschluss
Ob Sie einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen - die Ausdrucke zum Abschluss und zur Hochschule müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diese zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) anerkennen lassen.
5. b) für Fachkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung: Nachweis der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung
Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter: Link
Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
6. Konkretes Arbeitsplatzangebot
Als Nachweis dient der vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ im Original.
Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden
7. Ggf. angemessene Altersversorgung
Fachkräfte, die erstmals einen Aufenthaltstitel nach § 18b Abs. 1 AufenthG beantragen und bei Erteilung das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen entweder ein Gehalt in Höhe von 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2023: 4.015,- Euro monatlich/48.180,- Euro im Jahr) oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt
8. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten
(Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde (bzw. beim beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG. Ist darauf eine AZR-Nummer angegeben, braucht die Vorabzustimmung nur in Kopie vorgelegt werden.)
ICT und internationaler Personalaustausch
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den Anforderungen für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (siehe oben) erfüllt sein:
- Ein Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen, der zu Beginn des unternehmensinternen Transfers für mindestens sechs Monate geschlossen wurde und für dessen Dauer gültig ist
- Ein Entsendungsschreiben, wenn der Transfer an die deutsche Niederlassung des Unternehmens/ der Unternehmensgruppe nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist
- Der unternehmensinterne Transfer dauert mindestens 90 Tage
- Sie sind in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
Alle notwendigen Informationen finden Sie hier:
Bundesagentur für Arbeit: ICT und Internationaler Personalaustausch
Make it in Germany: Unternehmensinterner Transfer (ICT Karte)
Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam behalten sich das Recht vor, weitere, über die o.g. Liste hinausgehende Unterlagen oder Informationen bei Bedarf nachzufordern.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.