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Visum zu Studienzwecken in Deutschland

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

Artikel

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  1. vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)
  2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
  3. gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)
  4. Spezifische Unterlagen für die direkte Studienaufnahme, Studienvorbereitung oder Studienbewerbung

a) Visumanträge zur direkten Studienaufnahme müssen folgende Unterlagen enthalten:

I. Unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule

II. Wenn kein APS-Zertifikat vorgelegt wird:

Bachelor- oder Masterurkunde

III. Wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung nicht durch die Bildungseinrichtung geprüft wurden:

Nachweis der für den konkreten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.

IV. Austauschstudierende müssen den Partnerschaftsvertrag zwischen der vietnamesischen und der deutschen Hochschule vorlegen

b) Visumanträge zur Studienvorbereitung müssen folgende Unterlagen enthalten:

I. Unbedingter Zulassungsbescheid eines Studienkollegs oder Nachweis über Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs

II. Nachweis der für die Teilnahme an der studienvorbereitenden Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse

durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.

c) Visumanträge zur Studienbewerbung müssen folgende Unterlagen enthalten:

I. Studienplatzvormerkung einer Hochschule ODER

Bewerberbestätigung ODER

„Endgültige Mitteilung“ von uni-assist ODER

Einladung zur Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg

II. Nachweise über Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache

durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.

5. Zertifikat oder Bescheinigung der APS

Nur dann nicht erforderlich, wenn ein unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule vorgelegt wird

6. TestAS-Zertifikat

Nicht erforderlich, wenn ein APS-Zertifikat und/oder unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule vorgelegt wird

7. Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf

Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit

8. Motivationsschreiben

Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium

9. Nachweis der Finanzierung

Änderung des Lebensunterhaltes

Ab dem 01. September.2024 ist für den Aufenthalt der Betrag von mindestens 992 Euro pro Monat (für Studienbewerber 1027 Euro monatlich) nachzuweisen . Der Nachweis der Finanzierung ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen, d.h. finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 11.904 Euro sind nachzuweisen. Studienbewerber müssen die Finanzierung für den Zeitraum der Studienplatzsuche nachweisen (mindestens drei Monate).

Dies ist grundsätzlich möglich durch:

a) Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66,68 Aufenthaltsgesetz

Nachweis der Kostenübernahme mit Hinweis zum beabsichtigten Aufenthaltszweck durch eine dritte Person auf nationalem Formular, sog. Verpflichtungserklärung (Nähere Informationen erhalten Sie über die Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständig ist – bei dauerhaft im Ausland wohnenden Verpflichtungsgebern, kann die Erklärung an der für den Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung abgegeben werden)

ODER

b) Eröffnung eines Sperrkontos

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts

ODER

c) Stipendium in ausreichender Höhe

schriftlicher Nachweis der Zusage eines Stipendiums aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendiums einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende Organisation erfolgte

10. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam behalten sich das Recht vor, weitere, über die o.g. Liste hinausgehende Unterlagen oder Informationen bei Bedarf nachzufordern.


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Eine bestimmte Bearbeitungszeit können wir Ihnen nicht zusichern, da bei Visumanträgen mit diesem Aufenthaltszweck die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Die Bearbeitung dauert normalerweise mindestens sechs Wochen; die meisten Anträge sind innerhalb von drei Monaten beschieden. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.

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