Direkt zu:
Die 'Chancenkarte' (ab 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen.
Für eine begrenzte Zeit können Sie mit diesem Visum in Deutschland nach einem Arbeitsplatz suchen. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Mit diesem Visum können Sie bereits als Fachkraft arbeiten, während Ihr Arbeitgeber Sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt.
Wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland nur teilweise anerkannt wurde, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen.