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3G-Regel für den Zugang zum Generalkonsulat

Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt, © Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt
Bis auf Weiteres gilt für den Zugang zum Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt die „3G-Regel“.
Wichtiger Hinweis
Bis auf Weiteres gilt für den Zugang zum Generalkonsulat die „3G-Regel“. Kundinnen und Kunden (ab einem Alter von sechs Jahren) sowie Mitarbeitende müssen daher:
- nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind (vietnamesischer „grüner Pass“, digitales EU-Impfzertifikat, gelber Impfpass nach WHO-Muster), oder
- nachweisen, dass sie von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (ärztliche Bescheinigung), oder
- ein aktuelles Testergebnis einer in Vietnam anerkannten Teststelle vorlegen, und zwar das Ergebnis
- entweder eines Antigen-Test/Schnelltests, bei dem die Probenentnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt
- oder eines PCR-Tests, bei dem die Probenentnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
- Selbsttests können nicht akzeptiert werden
Außerdem muss während des gesamten Aufenthalts im Gebäude eine FFP2/N95/KN95-Maske getragen werden. Kinder bis zum Alter von fünf Jahren müssen keine Maske tragen, für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren ist auch eine medizinische Maske („OP-Maske“) ausreichend.
Personen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, können nicht in das Gebäude eingelassen werden. Dies gilt auch für Personen, die lediglich Dokumente abholen.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Informationen dazu, zu welchen Zeiten Sie uns aufsuchen können, für welche Dienstleistungen des Generalkonsulats Termine erforderlich sind und wie Sie diese buchen können.