Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Wirtschaft und Menschenrechte

Wirtschaft und Menschenrechte, © Auswärtiges Amt

Artikel

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft- und Menschenrechte (NAP) verankert die unternehmerische Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten in Lieferketten – in Deutschland und weltweit. Mit dem NAP hat die Bundesregierung die Grundlage geschaffen, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 umzusetzen. Ungeachtet seines ursprünglich vorgesehenen Geltungsdatums 2016-2020 behält er seine Gültigkeit bis zur Verabschiedung eines Folgedokuments.

Mehr Informationsangebote finden Sie hier:

nach oben