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Visum für Spezialitätenköche

„Asia parlour“ is the name of this Asian restaurant in the Kastanienallee („Chestnut Avenue“) in Berlin., © picture-alliance.de
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Reisepass
- zwei biometrische Passfotos
Foto-Mustertafel PDF / 2 MB - ein zweifach vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa
Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit zwei Kopien vor. Bitte fertigen Sie zwei komplette Sätze von Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an.
Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
- Ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Qualifikationsnachweise
Eine mindestens zweijährige Ausbildung als Koch bei einem anerkannten Bildungsträger - Nachweis über anschließende Berufserfahrung
Arbeitgeberbescheinigungen über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben mit
Angaben zum vollen Namen und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers sowie einer Kopie des Handelsregisterauszuges - Sozialversicherungsbuch
- Unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Spezialitätenrestaurant in Deutschland
Daraus sollen Angaben zur genauen Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Beschäftigungsbeginn- bzw. –ende hervorgehen - Beschreibung des Restaurants in Deutschland einschließlich Kopie der Speisekarte
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz während Ihrer Berufstätigkeit, sofern aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird
(Bei einer abhängigen Beschäftigung greift in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht des Arbeitgebers. Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.) - Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums
Diese ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt
Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.