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Ausnahme von den Einreisebeschränkungen für Auszubildende im Pflege- und Gesundheitsbereich

Krankenpfleger versorgen einen Patienten im Krankenhaus.

Krankenhaus, © Colourbox.de

Artikel

Wichtiger Hinweis: Auszubildende in Gesundheits- und Pflegeberufen können unter den bestehenden Reisebeschränkungen nach Deutschland einreisen und Visumanträge zum Zweck der Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen können wieder angenommen und bearbeitet werden!

Drittstaatsangehörige, die zum Zweck der Aufnahme einer Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen nach Deutschland ersteinreisen möchten, können auch unter den bestehenden Reisebeschränkungen in das Bundesgebiet einreisen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Visum zum Zweck der Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf (ggf. mit vorgeschaltetem Sprachkurs) liegt vor;
  • Vorlage des Ausbildungsvertrags bei der Einreise. Aus diesem muss hervor gehen, dass die Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf erfolgt;
  • Vorlage einer Bestätigung des Ausbildungsträgers, dass die Ausbildung trotz der derzeitigen COVID-19-Situation tatsächlich vor Ort – und nicht etwa nur online – durchgeführt wird;
  • ein vorgelagerter ausbildungsvorbereitender Sprachkurs ist möglich, sofern bei der Einreise nachgewiesen wird, dass direkt im Anschluss an den Sprachkurs die Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf aufgenommen wird
  • Einhaltung der Quarantäne-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Die Botschaft Hanoi und das Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt können ab sofort auch Anträge auf Erteilung von D-Visa zum Zweck der Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen (inklusive vorgelagerten ausbildungsvorbereitenden Sprachkurses) wieder annehmen und bearbeiten. Die Antragsabgabe ist nur über den externen Dienstleister VFS möglich. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt auf unserer Webseite:

https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/05-VisaEinreise/-/2306814

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