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Eheschließung von Ausländern in Vietnam

Eheringe

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Artikel

Sie haben in Vietnam die Ehe geschlossen oder planen dies in Zukunft zu tun? Hier finden Sie weitergehende Informationen.

Allgemeines

Wichtiger Hinweis: Eine Eheschließung in der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho Chi Minh Stadt ist nicht möglich. Es ist in Vietnam nicht möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe oder einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.

Heiraten in Vietnam

Die Eheschließung deutscher Urlauber in Vietnam ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist dann möglich, wenn zumindest einer der Verlobten hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für die Eheschließung mit einem Ausländer gibt es eine besondere Zuständigkeit, auf die geachtet werden muss.

Benötigte Unterlagen

Ehefähigkeitszeugnis

  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Hinweis: für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der oder des vietnamesischen Verlobten erforderlich, in übersetzter und in legalisierter Form

Legalisation und Übersetzung

Geburtsurkunde, Scheidungsurteil und Ledigkeitsbescheinigungen müssen zur Vorlage beim deutschen Standesamt legalisiert und in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Die Dokumente werden den Verlobten zur Übersendung an das deutsche Standesamt ausgehändigt. Die Übersendung wird durch die Verlobten vorgenommen, nicht durch die Botschaft.

  • Hinweis: Handelt es sich bei den vorzulegenden Urkunden nicht um deutsche oder vietnamesische Dokumente, müssen diese gegebenenfalls bei den Behörden des Ausstellungslands legalisiert oder apostilliert werden. Ansprechpartner ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung in diesem Land. Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.

Was ist außerdem wissenswert?

Wollen Sie nach der Eheschließung einen gemeinsamen Namen annehmen, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben.

Die vietnamesische Eheschließung wird in Deutschland anerkannt. Wenn Sie die Eheschließung aber in ein deutsches Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dafür einen Antrag direkt beim Standesamt oder über die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat stellen.

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